Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der BRAVE Analytics GmbH

Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der BRAVE Analytics GmbH können unter www.braveanalytics.eu heruntergeladen und auf Verlangen des Kunden
auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

1. Anwendbarkeit

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen („AGB“) sind integrierter Bestandteil sämtlicher Rechtsgeschäfte zwischen Kunden und der BRAVE Analytics GmbH im Folgenden kurz „BRAVE Analytics“, die den Verkauf und die Lieferung von Waren oder die Erbringung von sonstigen Leistungen durch BRAVE Analytics zum Gegenstand haben (der „Kundenvertrag“). Diese AGB gelten mit dem Zugang der Auftragsbestätigung von BRAVE Analytics beim Kunden, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder der Leistung durch den Kunden für alle gegenwärtigen und zukünftigen Kundenverträge als vereinbart, und zwar auch dann, wenn bei zukünftigen Kundenverträgen weder bei der Auftragsbestätigung noch bei der Anfragenbeantwortung oder bei der Lieferung oder Leistung ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird. Einer Unterfertigung der AGB durch den Kunden bedarf es nicht.

1.2. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden werden in keinem Fall Vertragsbestandteil von Kundenverträgen, und zwar unabhängig davon, ob diese von den AGB abweichende oder ergänzende Bestimmungen enthalten oder nicht. Weder die unbeanstandete Entgegennahme allgemeiner Geschäftsbedingungen oder Formblätter des Kunden (in welcher Form auch immer) noch die Ausführung der Lieferung oder Leistung gelten als Anerkennung von Bedingungen des Kunden.

1.3. Von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen oder sonstige Regelungen des Kunden gelten nur dann und nur soweit, als BRAVE Analytics diese für den einzelnen Geschäftsfall ausdrücklich schriftlich anerkannt hat und nur für jenes Geschäft, für welches die Vertragsbedingungen oder sonstigen Regelungen des Kunden von BRAVE Analytics in dieser Form anerkannt wurden. Von diesen AGB abweichende Vertragsbedingungen können insbesondere in Angeboten von BRAVE Analytics, Kundenverträgen und Auftragsbestätigungen von BRAVE Analytics enthalten sein.

1.4. Bei den Vertragsbedingungen betreffend Kundenverträgen gilt zwischen Auftragsbestätigungen von BRAVE Analytics, Angeboten von BRAVE Analytics, allgemeinen Verträgen zwischen BRAVE Analytics und dem Kunden, und AGB (einschließlich allgemeiner Einkaufsbedingungen und dergleichen) folgende Priorität:

    1. Priorität: Auftragsbestätigung von BRAVE Analytics/Angebot von BRAVE Analytics
    2. Priorität: allgemeine Verträge zwischen BRAVE Analytics und dem Kunden (etwa Kooperations- und Rahmenverträge).
    3. Priorität: AGB (einschließlich allgemeiner Einkaufsbedingungen und dergleichen)

 

1.5. Widersprechen einander Vertragsbedingungen in den oben aufgeführten Dokumenten, so geht jeweils die Vertragsbestimmung des prioritären Dokuments vor (so gehen beispielsweise Bestimmungen von Auftragsbestätigungen und Angeboten von BRAVE Analytics den Bestimmungen von allgemeinen Verträgen zwischen BRAVE Analytics und dem Kunden vor). Ergänzende, d.h. einander nicht widersprechende Bestimmungen von Dokumenten niedrigerer Priorität sind auf Dokumente höherer Priorität anwendbar, wobei auch bei der Anwendung dieser ergänzenden Bestimmungen jeweils die Vertragsbestimmung des prioritären Dokuments vorgeht (so sind beispielsweise bei Auftragsbestätigungen prioritär ergänzende Bestimmungen von Kundenverträgen vor ergänzenden Bestimmungen von AGB anzuwenden).

2. Angebot, Vertragsabschluss, Schriftlichkeit

2.1. Angebote von BRAVE Analytics sind stets freibleibend und unverbindlich, und zwar auch dann, wenn darin Preise, Termine oder sonstige Spezifikationen mitgeteilt werden. Dies gilt unabhängig davon, ob ein derartiges Angebot aufgrund einer Anfrage des Kunden oder ohne eine solche gestellt wird. Eine Bindung durch BRAVE Analytics tritt erst mit Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung gemäß Punkt 2.3. ein.

2.2. Gibt der Kunde (auf eine Mitteilung oder auf eine gleichartige Erklärung von BRAVE Analytics mit oder ohne eine solche Mitteilung) eine Bestellung ab, so ist er bis zur Auftragsbestätigung oder -ablehnung durch BRAVE Analytics, jedenfalls aber für die Dauer von 21 Tagen, an seine Bestellung gebunden.

2.3. Bestellungen, die bei BRAVE Analytics gemäß Punkt 2.2 eingehen (sowohl Erst- als auch Folgebestellungen) werden erst mit Versendung der schriftlichen Auftragsbestätigung für BRAVE Analytics verbindlich. Änderungen und Ergänzungen einer von BRAVE Analytics angenommenen Bestellung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch BRAVE Analytics.

2.4. Weicht die Auftragsbestätigung von BRAVE Analytics von der Bestellung des Kunden ab, so gilt diese Abweichung als vom Kunden anerkannt, wenn der Kunde ihr nicht innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Empfang widerspricht.

2.5. Die in Katalogen, Prospekten und dergleichen enthaltenen Angaben sowie sonstige mündliche oder schriftliche Äußerungen von BRAVE Analytics sind nur maßgeblich, wenn sie von BRAVE Analytics in der schriftlichen Auftragsbestätigung ausdrücklich bestätigt werden.

3. Lieferung

3.1. Enthält die schriftliche Auftragsbestätigung von BRAVE Analytics nach Punkt 2.3. oder eine sonstige Mitteilung nach Punkt 2.1. keine dahingehenden Angaben, so gilt FCA entsprechend den INCOTERMS vereinbart.

3.2. Die Lieferverpflichtung von BRAVE Analytics umfasst – soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde – die standardmäßige transportgerechte Verpackung, wobei Verpackung für den Seetransport keine standardmäßige Verpackung darstellt, und daher nur bei besonderer Vereinbarung und gegen Aufpreis von BRAVE Analytics durchgeführt wird. Betreffend den Abschluss des Beförderungsvertrages gilt FCA INCOTERMS. Auch betreffend Versicherungsschutz gilt FCA, wobei im Falle des Abschlusses einer Transportversicherung für den Gütertransport durch BRAVE Analytics der Kunde die gesamten Kosten für die Versicherung trägt. Mit der erfolgten Lieferung gemäß FCA findet der Gefahrenübergang für Verlust und Schäden am Transportgut sowie der Kostenübergang auf den Kunden statt.

3.3. BRAVE Analytics ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen und in Rechnung zu stellen.

4. Lieferfrist, Lieferverzug

4.1. Die Lieferfrist beginnt (mangels Vereinbarung eines bestimmten Kalendertages) mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:

  • Ablauf des Tages der Auftragsbestätigung;
  • Ablauf des Tages der Vorlage der vollständigen technischen Spezifikationen durch den Kunden an BRAVE Analytics (falls die Ausführung der Bestellung vereinbarungsgemäß von der Vorlage von Unterlagen durch den Kunden abhängig ist) und Klarstellung aller technischer Auftragsdetails;
  • Ablauf des Tages, an dem BRAVE Analytics eine allfällige vor Ausführung der Arbeiten vereinbarte Anzahlung oder Sicherheit (Akkreditiv, Bankgarantie etc.) erhalten hat.

 

4.2. Werden nachträglich Änderungen eines Kundenvertrages vereinbart, so ist eine angemessene Lieferfrist erneut zu vereinbaren bzw. verlängert sich diese mangels anders lautender Vereinbarung automatisch um einen angemessenen Zeitraum. Weiters werden Lieferfristen für die Dauer des jeweiligen Unterbrechungsgrundes im Falle von Ereignissen höherer Gewalt (im Sinne von Punkt 4.4) sowie bei Verletzung einer Mitwirkungspflicht des Kunden oder sonstige Vertragsverletzungen des Kunden aus dem Kundenvertrag unterbrochen, sodass kein Lieferverzug vorliegt. In diesen Fällen ist BRAVE Analytics unter Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Kundenvertrag zurückzutreten. In Fällen der Unterbrechung auf Grund von höherer Gewalt sind sowohl BRAVE Analytics als auch der Kunde berechtigt, vom Vertrag unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zurückzutreten, wenn durch die höhere Gewalt die Lieferung der Ware um mehr als drei Monate verzögert wird. Die Geltendmachung von Schadenersatz-, und sonstigen Ansprüchen durch den Kunden wird auch für diese Fälle ausnahmslos ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn die Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem sich BRAVE Analytics in Verzug befindet.

4.3. Liefertermine gelten mangels besonderer ausdrücklicher Vereinbarung als Fixtermin als annähernd und unverbindlich angegeben. Die Vereinbarung eines Liefer- bzw. Leistungstermins begründet kein Fixgeschäft. BRAVE Analytics ist berechtigt, auch vorzeitige Lieferungen vorzunehmen. Zugesagte Liefertermine berechtigen BRAVE Analytics zu einer Überschreitung von bis zu 14 Werktagen durch einfache schriftliche Mitteilung an den Kunden, ohne dass dieser berechtigt wäre, hieraus Verzugsfolgen welcher Art auch immer abzuleiten. Bei darüberhinausgehender Überschreitung eines Liefertermins (Lieferverzug) ist der Kunde zum Vertragsrücktritt hinsichtlich der vom Lieferverzug erfassten Menge unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen berechtigt. Die Nachfrist beginnt mit dem Tag des Einlangens des Kundenschreibens des Kunden bei BRAVE Analytics zu laufen, die BRAVE Analytics mit eingeschriebenem Brief zu übermitteln ist. Mit Ausnahme des Rücktritts vom Vertrag gemäß diesem Punkt 4.3. berechtigen Lieferverzögerungen Kunden nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen, gleichgültig aus welchem Rechtstitel.

4.4. Als „Ereignisse höherer Gewalt“ gelten, ohne dass dieser Begriff auf diese Fälle beschränkt wäre, insbesondere folgende Ereignisse:

  • alle Einwirkungen von Naturgewalten, wie zum Beispiel Erdbeben, Blitzschlag, Frost, Sturm, Überschwemmungen;
  • ferner Krieg, Reisewarnungen des österreichischen Außenministeriums, das Inkrafttreten von Gesetzen oder Gesetzesänderungen, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Transportzerstörungen (wobei für diese generell keine Haftung übernommen wird), Aus-, Ein-, und Durchfuhrverbote, nationale und internationale Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts, Embargos und sonstige Sanktionen, internationale Zahlungsbeschränkungen, Rohstoff- und Energieausfall;
  • Betriebsstörungen, wie zum Beispiel Explosion, Feuer, Streiks, Sabotage und alle anderen Ereignisse, die nicht oder nur mit unverhältnismäßigen Kosten oder wirtschaftlich nicht vertretbaren Mitteln zu verhindern gewesen wären.

5. Abnahmeverpflichtung, Annahmeverzug, Gefahrenübergang

5.1. Von BRAVE Analytics als versandfertig gemeldete Waren muss der Kunde sofort abrufen und (unter Benennung eines Frachtführers oder einer anderen übernehmenden Person) übernehmen, widrigenfalls ist BRAVE Analytics berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Kunden nach freiem Ermessen zu lagern und sofort in Rechnung zu stellen. Der Kundenvertrag gilt damit als von BRAVE Analytics erfüllt. Gleiches gilt, wenn vereinbart ist, dass die Ware während eines bestimmten Zeitraumes vom Kunden abzurufen ist und in diesem Zeitraum nicht vom Kunden abgerufen wird oder wenn sich die Lieferung aufgrund fehlender räumlicher oder technischer Voraussetzungen beim Kunden verzögert.

5.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Beschädigung geht zum Zeitpunkt der vereinbarten Abholung ab Werk oder Übergabe der Waren an den Frachtführer an den Kunden über. Liegt ein Unterbrechungsgrund nach Punkt 4.2. vor oder wird die Ware im Sinne der Erfüllungsfiktion gemäß Punkt 5.1 als versendet betrachtet, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Meldung der Versandbereitschaft beim Kunden auf diesen über. Dies gilt auch dann, wenn der Transport auf Kundenwunsch und -kosten durch BRAVE Analytics organisiert und geleitet wird. Gerät der Kunde in Abnahmeverzug, so ist nach fruchtlosem Ablauf einer von BRAVE Analytics schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens zwei Wochen eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Nettoauftragswertes vom Kunden an BRAVE Analytics zu bezahlen. Das Recht von BRAVE Analytics zur Geltendmachung des tatsächlichen, die Höhe der Vertragsstrafe übersteigenden Schadens bleibt unberührt.

5.3. Jede Lieferung gilt als in ordnungsgemäßem Zustand an den Frachtführer oder eine andere vom Kunden benannte Person übergeben. Allfällige Beschädigungen gelten bis zum Nachweis des Gegenteils als beim Transport entstanden. BRAVE Analytics haftet, unabhängig von der jeweils vereinbarten INCOTERMS-Klausel, für keinerlei Schäden, die beim Transport oder durch Verzögerungen beim Transport entstehen.

5.4. Die BRAVE Analytics übergebenen Manuskripte, Originale, Entwürfe, Skizzen, Muster, Modelle, Filme und sonstigen Unterlagen oder Waren lagern bei BRAVE Analytics ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Die Versicherung dieser Güter gegen welche Gefahr auch immer ist ausschließlich Sache des Kunden. BRAVE Analytics ist von jeder Haftung für Beschädigung oder Verlust dieser Gegenstände, aus welchem Grunde immer, befreit, es sei denn, BRAVE Analytics hätte die Beschädigung oder den Verlust grob fahrlässig verschuldet.

6. Preise

6.1. Die Preise von BRAVE Analytics verstehen sich in der im Angebot festgelegten Währung, mangels einer solchen Festlegung in Euro. Bei Angeboten in anderen Währungen als Euro behält sich BRAVE Analytics vor, die Preise an Kursschwankungen gegenüber dem Euro, die bis zum Zeitpunkt der Lieferung (bei Zahlungsverzug des Kunden bis zur Bezahlung) eintreten, anzupassen.

6.2. Zur Verrechnung gelangen die am Tag der Lieferung gültigen Preise von BRAVE Analytics zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die angegebenen Preise verstehen sich ab dem Werk 8010 Graz, Österreich. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Kunde. Ebenso trägt der Kunde die Kosten für die über die standardmäßige Verpackung hinausgehende Verpackung (etwa für seemäßige Verpackung). Eingeräumte Skonti, Rabatte, etc. werden von den Verkaufspreisen (exklusive Umsatzsteuer) berechnet.

6.3. Die vereinbarten Preise basieren auf den Gestehungskosten zum Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung. Bei einer Änderung der Material- und Energiepreise, Löhne, Frachtkosten, Zölle, Steuern und sonstigen preisbestimmenden Kosten behält sich BRAVE Analytics eine Anpassung an die Kostenstruktur zum Lieferzeitpunkt vor. Bei Vertragsabschluss unter Offenlassung des Preises wird der am Tag der Lieferung oder Fertigstellung der Lieferung für die gelieferte Ware geltende Preis verrechnet.

6.4. Durch nachträgliche Änderungswünsche des Kunden bedingte Mehrkosten sind, wenn BRAVE Analytics dem Änderungswunsch entspricht, vom Kunden zu tragen. Weiters ist BRAVE Analytics berechtigt, Mehrkosten wegen einer nicht von BRAVE Analytics verschuldeten Verzögerung, insbesondere bei Klärung der technischen oder rechtlichen Voraussetzungen für die Lieferung, Lagerkosten durch eine Verletzungen der Abnahmeverpflichtung vom Kunden oder Kosten von BRAVE Analytics infolge vom Kunden gewünschter Überstunden, Nacht- oder Sonntagsarbeit, in Rechnung zu stellen.

7. Zahlung, Zahlungsverzug, Aufrechnung

7.1. Rechnungsbeträge (auch hinsichtlich Teilleistungen und Nachtragslieferungen) sind mangels abweichender Regelung in der Auftragsbestätigung oder im Liefervertrag innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum an BRAVE Analytics zu bezahlen, wobei Spesen im Zusammenhang mit Überweisungen, Dokumenteninkassi oder Dokumentenakkreditiven zu Lasten des Kunden gehen. Als Zahlungstag gilt der Tag des Einlangens bei BRAVE Analytics oder bei der Zahlstelle von BRAVE Analytics. Eingeräumte Rabatte, Boni und Skonti sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung durch den Kunden bedingt.

7.2. BRAVE Analytics behält sich vor, Ware nur gegen Vorauskassa auszuliefern. Zahlungen mit Wechsel oder Scheck werden nicht angenommen und gelten nicht als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung. Eingeräumte Rabatte, Boni und Skonti sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung durch den Kunden bedingt.

7.3. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden gegenüber der Kaufpreisforderung von BRAVE Analytics ist nur zulässig, wenn und soweit die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

7.4. Gerät der Kunde mit der Bezahlung einer fälligen Rechnung ganz oder teilweise in Verzug oder wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet, so ist BRAVE Analytics berechtigt, ihre gesamten noch offenen Kaufpreisforderungen auch aus anderen Vertragsverhältnissen oder anderen Aufträgen, ungeachtet einer etwaigen späteren Fälligkeit oder Valutierung, sofort fällig zu stellen (Terminverlust) oder die Leistung ausreichender Sicherheiten vom Kunden zu verlangen. Weiters ist BRAVE Analytics berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung (oder sonstigen Leistung) aufzuschieben.

7.5. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden werden Verzugszinsen gemäß § 456 Unternehmensgesetzbuch [UGB] verrechnet und der Kunde hat alle vorprozessualen Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen und Rechtsanwaltskosten zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche von BRAVE Analytics, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben grundsätzlich unberührt.

7.6. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Nachfrist ab Verzugseintritt und Fristsetzung mit Rücktrittsandrohung keine Zahlung, so ist BRAVE Analytics berechtigt, unbeschadet ihrer Rechte aus Punkt 8 (Eigentumsvorbehalt) dieser AGB vom Kundenvertrag zurückzutreten und die gelieferten Waren unter Geltendmachung aller ihrer Aufwendungen und eines angemessenen Ausgleichs für Wertminderung zurückzunehmen. Macht BRAVE Analytics von ihrem Rücknahmerecht Gebrauch, so hat der Kunde diese Waren zu versenden oder nach Wahl von BRAVE Analytics die Waren verpackt und in transportfähigem Zustand zur Abholung bereit zu stellen. Zudem hat der Kunde in diesem Fall die projektspezifischen Sonderaufwände (wie z.B.: Schaltschrankverdrahtungen) BRAVE Analytics unverzüglich nach Bekanntgabe der Kosten zu bezahlen.

7.7. Bei Exportgeschäften ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Export- und Zollpapiere im Original an BRAVE Analytics zu retournieren, widrigenfalls hat er allfällig vorgeschriebene Abgaben zu bezahlen.

7.8. Vom Kunden ausgesprochene Zessionsverbote gelten BRAVE Analytics gegenüber nicht.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Jede Lieferung bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung einschließlich Nebenforderungen, wie Zinsen und Kosten, Eigentum von BRAVE Analytics. Der Kunde ist zu getrennter Aufbewahrung und sachgemäßer Lagerung der im Vorbehaltseigentum von BRAVE Analytics stehenden Waren sowie zur wertentsprechenden Versicherung verpflichtet.

8.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Vorbehaltsware zu be- oder verarbeiten; eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Kunden ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch BRAVE Analytics zulässig. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderem Material erwirbt BRAVE Analytics Miteigentum an dem dadurch entstehenden Erzeugnis im Verhältnis des Wertes der von BRAVE Analytics bewirkten Lieferung zu dem des anderen Materials. Der Kunde gilt in allen diesen Fällen als Verwahrer und ist verpflichtet, bei allen Maßnahmen mitzuwirken, die zum Schutze des Eigentums von BRAVE Analytics erforderlich oder nützlich sind.

8.3. Der Kunde hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes von BRAVE Analytics von etwaigen Pfändungen und sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware sowie von etwaigen Beschädigungen und Untergang derselben unverzüglich zu verständigen und BRAVE Analytics im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Eigentumsrechte entstehenden Kosten zu tragen bzw. zu erstatten. Der Kunde haftet BRAVE Analytics für jeden aus der unterlassenen oder verspäteten Mitteilung entstehenden Schaden.

8.4. Der Kunde tritt schon jetzt alle Forderungen aus dem Verkauf von Vorbehaltsware an BRAVE Analytics ab. Der Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, BRAVE Analytics Namen und Anschrift seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Verkauf resultierenden Forderungen bekannt zu geben. Der Kunde ist ferner verpflichtet, diese Abtretung in seinen Büchern zu vermerken und BRAVE Analytics dies über Verlangen urkundlich nachzuweisen. BRAVE Analytics ist jederzeit berechtigt, derartige Abtretungen den jeweiligen Schuldnern mitzuteilen. Der Kunde ist bis auf Widerruf durch BRAVE Analytics berechtigt, an BRAVE Analytics abgetretene Forderungen im eigenen Namen aber auf Rechnung von BRAVE Analytics einzuziehen, ohne dass sich an der ausschließlichen Forderungsberechtigung von BRAVE Analytics etwas ändern würde. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen aus dem Weiterverkauf von Vorbehaltsware an Dritte abzutreten.

8.5. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts bedarf nicht des Rücktritts, gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag und entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten. Der Kunde hat nur Anspruch auf Gutschrift des Erlöses des Verkaufs (durch freihändige Verwertung) der vorbehaltenen Ware. Sämtliche BRAVE Analytics durch die Rücknahme entstehenden Kosten (Transportkosten etc.) fallen dem Kunden zur Last.

9. Gewährleistung

9.1. BRAVE Analytics ist nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verpflichtet, innerhalb der in Punkt 17. festgesetzten Verjährungsfrist allfällige Mängel, die die Funktionsfähigkeit beeinträchtigen, an der Ware zu beheben, die zum Zeitpunkt der Lieferung bereits vorlagen und auf einen Fehler der Konstruktion oder Ausführung durch BRAVE Analytics oder des von BRAVE Analytics beigestellten Materials beruhen.

9.2. Der Kunde ist verpflichtet, die übernommene Ware unverzüglich auf ihre Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängel, die der Kunde nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter genauer Bezeichnung des Mangels gegenüber BRAVE Analytics geltend gemacht werden, gelten als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistung- und/oder Schadenersatzansprüchen, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung auf Grund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb der siebentägigen Frist entdeckt werden können. Diese Mängel gelten als genehmigt, wenn sie nicht binnen sieben Tagen nach Entdeckung in obiger Weise geltend gemacht werden. Der Gewährleistungsanspruch entsteht nur dann, wenn der Kunde den aufgetreten Mangel BRAVE Analytics unverzüglich schriftlich anzeigt und detailliert beschrieben hat. Soweit sich nach FCA INCOTERMS der Schaden im Bereich der von BRAVE Analytics zu tragenden Gefahr ereignet, ist der Kunde bei sonstigem Verlust allfälliger Ansprüche gegen BRAVE Analytics verpflichtet, allfällige Ansprüche von BRAVE Analytics gegenüber dem Frachtführer, Spediteur und Transportversicherer unverzüglich, spätestens binnen spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort oder bei späterer Kenntnis, unverzüglich nach Kenntnis geltend zu machen. § 924 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch [ABGB] (Vermutung der Mangelhaftigkeit) findet keine Anwendung. Mängel eines Teiles der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

9.3. Die Verbesserung erfolgt, vorbehaltlich Punkt 9.4, grundsätzlich am Erfüllungsort gemäß Punkt 7.1. Die Ware ist daher im Falle einer rechtzeitigen Rügegemäß Punkt 9.1. in Abstimmung mit BRAVE Analytics an BRAVE Analytics zur Prüfung der behaupteten Mängel zu retournieren.

9.4. Wurde der Gegenstand der Lieferung oder Leistung nachträglich an einen anderen Ort verbracht, so kann die Verbesserung, nach Wahl von BRAVE Analytics auch an diesem Ort durchgeführt werden. Aufwendungen, welche bei Verbesserung an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort über jene Aufwendungen für die Nacherfüllung am Erfüllungsort hinausgehen (=Mehrkosten), sind in jedem Fall vom Kunden zu tragen.

9.5. Aus einer Übernahme der zurückgesandten Ware durch BRAVE Analytics können seitens des Kunden keine Ansprüche oder Rechtsfolgen abgeleitet werden. Ebenso wenig löst eine Prüfung des Mangels durch BRAVE Analytics Ansprüche des Kunden oder sonstige Rechtsfolgen aus. Bei unberechtigter Mängelrüge sind anfallende Transportkosten für den Transport- so- wie Rücktransport sowie anfallende sonstige Leistungen jedenfalls vom Kunden zu tragen.

9.6. Bei berechtigten Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfrist ist BRAVE Analytics berechtigt, einen allfälligen Preisminderungsanspruch des Kunden durch Verbesserung oder Ersatzlieferung abzuwenden. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Preisminderung, Rücktritt oder Wandlung, bestehen nicht. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch einen vom Kunden beauftragten Dritten zu beheben. Nach Feststellung des Mangels durch den Kunden ist jede weitere Verfügung über die Ware ohne die Zustimmung von BRAVE Analytics unzulässig; tut der Kunde dies dennoch, verzichtet er dadurch gegenüber BRAVE Analytics auf allfällige Gewährleistungsund Schadenersatzansprüche.

9.7. Sofern BRAVE Analytics Mängel außerhalb der Gewährleistung behebt oder andere Dienst- und Serviceleistungen erbringt, werden diese gemäß den gültigen Preisen von BRAVE Analytics oder nach Aufwand berechnet.

9.8. Bei Vorliegen von Mängeln, die durch Überbeanspruchung, nachlässige oder unsachgemäße Behandlung und Einbau, schlechter Instandhaltung, ohne schriftlicher Zustimmung von BRAVE Analytics durchgeführten Reparaturen, Nichteinhaltung der Bedienund sonstigen Vorschriften sowie Verwendung des Produkts außerhalb der mit BRAVE Analytics abgestimmten Spezifikation verursacht worden sind, sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. BRAVE Analytics haftet nicht für Beschädigungen durch Handlungen Dritter und chemische, elektrische sowie mechanische Einflüsse, die nach dem Kundenvertrag nicht vorausgesetzt sind. Waren, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen, sind von der Gewährleistung betreffend diesen Verschleiß ausgeschlossen.

9.9. Die Gewährleistungsverpflichtung von BRAVE Analytics erlischt sofort, wenn ohne Zustimmung von BRAVE Analytics Änderungen oder Instandsetzungen an der Ware vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Arbeiten wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert.

9.10. Die Geltendmachung eines Mangels entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Weiters berechtigt die Geltendmachung des Mangels den Kunden nicht zur Ablehnung weiterer Lieferungen aus dem betreffenden oder einem anderen Kundenvertrag mit BRAVE Analytics.

10. Schadenersatz

10.1. Die Haftung von BRAVE Analytics ist grundsätzlich auf jene Schäden beschränkt, die an der gelieferten Ware entstanden sind. Für jeden darüber hinausgehenden Schadenersatz, insbesondere für Mangelfolgeschäden, (etwa an Personen oder Anlagen (z.B.: Produktionsanlagen) infolge Betriebsunterbrechungen), steht BRAVE Analytics, soweit diese entgangenen Gewinn, reine Vermögensschaden oder Drittschaden umfassen, nicht ein. Ist gemäß Punkt 9 die Gewährleistungspflicht von BRAVE Analytics ausgeschlossen, so ist in diesem Fall auch die Schadenersatzpflicht von BRAVE Analytics ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Kunden eine weitergehende Haftung gegenüber seinen Kunden, sonstigen Vertragspartnern oder sonstigen Dritten trifft.

10.2. Jegliche Schadenersatzhaftung von BRAVE Analytics unter diesem Vertrag, etwa für Mängelfolgeschäden, Lieferverzugsschäden, anwendungstechnische Beratung etc. ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Weiters ist die Haftung von BRAVE Analytics, soweit dies gesetzlich zulässig ist, auf jenen Schaden, den BRAVE Analytics vorausgesehen oder als mögliche Folge hat voraussehen können, beschränkt, jedenfalls aber (außer bei Vorsatz) betraglich auf den Nettofakturenbetrag der vom Mangel oder Lieferverzug betroffenen Waren beschränkt.

11. Produkthaftung

11.1. Der Kunde verzichtet im Vorhinein auf alle Regressrechte, die ihm gemäß § 12 Produkthaftpflichtgesetz [PHG] gegenüber BRAVE Analytics zustehen würden. Im Falle der Weitergabe von Produkten oder von Teilen von Produkten von BRAVE Analytics durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden. Der Kunde ist verpflichtet, auf seine Abnehmer die Überbindungsverpflichtung auch für alle weiteren Abnehmer zu übertragen. Diese Einbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer der Produkte von BRAVE Analytics diese zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt. Die Einbindungsvereinbarungen sind so zu gestalten, dass BRAVE Analytics daraus unmittelbar das Recht erwirbt, im Falle einer Inanspruchnahme durch einen nach § 12 PHG Regressberechtigten diesem den Regressausschluss selbständig entgegen zu halten.

11.2. BRAVE Analytics garantiert nicht, dass die von ihm an den Kunden fehlerfrei weitergegebenen Produkte auch als Teile der vom Kunden oder von dessen Abnehmern hergestellten Produkten fehlerfrei im Sinne des PHG sind. BRAVE Analytics haftet daher nicht, wenn seine fehlerfrei in den Verkehr gebrachten Produkte in Folge der Einarbeitung oder des Einbaus in die Anlagen oder Erzeugnisse des Kunden oder der Abnehmer des Kunden fehlerhaft sind. Ebenso haftet BRAVE Analytics nicht, wenn die von ihm in den Verkehr gebrachten Produkte deshalb fehlerhaft sind, weil sie nach den Anleitungen (z.B.: Konstruktionsangaben, Spezifikationen, Plänen, Modellen oder Vorschriften für die Lagerung oder den Transport) des Kunden hergestellt, gelagert oder geliefert wurden.

11.3. Der Kunde ist verpflichtet, bei Verwendung oder Weitergabe des Produkts, die Gebrauchsanweisung, technische Kundendokumentation (einschließlich sicherheitsbezogener Anwendungsbedingungen (SAB-Bedingungen), die Warnhinweise und sonstigen Darbietungen des Produktes durch BRAVE Analytics zu beachten und jegliche unsachgemäße Manipulation an dem Produkt (z.B.: Zerlegen, Verändern, Erhitzen, unsachgemäße Lagerung oder Transporte oder sonstige negative Beeinträchtigungen der Produktsicherheit) zu unterlassen. Mit derartigen unsachgemäßen Manipulationen und mit einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Produkte von BRAVE Analytics durch den Kunden muss von BRAVE Analytics nicht gerechnet werden. Der Kunde ist verpflichtet, die Produktdarbietung, die Warnungen und sonstigen Produktaufklärungen durch BRAVE Analytics vollinhaltlich an seine Abnehmer oder an die Personen, denen er das Produkt zur Benützung überlässt, weiterzugeben. Im Falle der Weitergabe von Produkten von BRAVE Analytics durch den Kunden ist dieser verpflichtet, die in dieser Bestimmung vereinbarten Verpflichtungen vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden und auch für alle weiteren Abnehmer zu übertragen. Diese Überbindungsverpflichtung besteht auch dann, wenn der Kunde oder ein weiterer Abnehmer der Produkte von BRAVE Analytics diese zur Herstellung anderer Produkte verwendet und diese anderen Produkte in den Verkehr bringt.

11.4. Sollten dem Kunden auf welche Weise auch immer Umstände bekannt werden, die die Produkte von BRAVE Analytics als fehlerhaft im Sinne des PHG erscheinen lassen, ist der Kunde verpflichtet, diese BRAVE Analytics unverzüglich mitzuteilen.

11.5. Stellt der Kunde aus den Produkten von BRAVE Analytics neue Produkte her, ist der Kunde verpflichtet, (insbesondere auf den Produkten und – wo dies wegen der Beschaffenheit des Produktes nicht möglich ist – auf deren Verpackungen) für eine Kennzeichnung des Produktes Sorge zu tragen, aus der für jedermann eindeutig zu erkennen ist, dass weder BRAVE Analytics noch die Lieferanten (Zulieferer) von BRAVE Analytics Hersteller sind. Die Kennzeichnung der vom Kunden aus den Produkten von BRAVE Analytics hergestellten Waren hat vielmehr so zu erfolgen, dass eindeutig hervor geht, wer der Hersteller ist.

11.6. Verstößt der Kunde gegen eine in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen festgelegte Verpflichtung, insbesondere gegen eine Überbindungsverpflichtung, hat er BRAVE Analytics gegenüber allen Ansprüchen Dritter, insoweit sie bei Einhaltung dieser Verpflichtung nicht bestehen würden, schad- und klaglos zu halten.

11.7. Bei allfälligen Rechtsmängeln sowie im Falle einer allfälligen Inanspruchnahme des Kunden oder direkt von BRAVE Analytics hält der Kunde darüber hinaus BRAVE Analytics verschuldensunabhängig schad- und klaglos. In diesem Fall übernimmt der Kunde auch alle dadurch anfallenden Kosten, insbesondere die Kosten einer nötigen Rechtsverfolgung und verpflichtet sich, BRAVE Analytics alle zweckdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

12. Rückruf

12.1. Bei Anhaltspunkten für eine notwendige Rückrufaktion von BRAVE Analytics Produkten, die aus einer Fehlerhaftigkeit der Liefergegenstände resultiert, nimmt der Kunde dazu unverzüglich Stellung und verpflichtet sich gegenüber BRAVE Analytics, alle notwendigen Informationen und zweckdienlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, sowie BRAVE Analytics stets über allfällige Sicherheitsrisiken zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, allfällig notwendige Rückrufaktionen durchzuführen. Im Falle der Weitergabe von Produkten oder von Teilen von Produkten von BRAVE Analytics durch den Kunden ist dieser verpflichtet, diese Informationspflichten und Rückrufaktionspflichten vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden.

12.2. Sollte BRAVE Analytics nach den Bestimmungen des PHG oder des Produktsicherheitsgesetzes zu einer Rückrufaktion verpflichtet sein, hat der Kunde BRAVE Analytics hinsichtlich aller Aufwendungen, die aus oder auf Grund einer Rückrufaktion von Waren oder Produkten, in die die Liefergegenstände (von BRAVE Analytics) integriert sind, entstehen, schad- und klaglos zu halten. Soweit der Kunde zu einem Rückruf verpflichtet ist oder diesen durchführt, wird BRAVE Analytics vom Kunden jedenfalls schad- und klaglos gehalten.

13. Rücktritt vom Kundenvertrag

13.1. Der Kunde bzw. BRAVE Analytics sind in den in diesen AGB festgesetzten und den gesetzlichen Fällen berechtigt, vom Kundenvertrag (=Kaufvertrag) zurückzutreten. Neben diesen in den AGB bereits genannten Fällen ist BRAVE Analytics überdies berechtigt, ohne Haftung vom Vertrag zurückzutreten,

  • wenn die Lieferung, der Beginn oder die Fortsetzung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung weiter verzögert wird;
  • falls über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eingeleitet oder mangels Kostendeckung abgewiesen wird, sofern ein Rücktritt gemäß den anwendbaren Insolvenzbestimmungen zulässig ist.

 

13.2. Der Rücktritt von BRAVE Analytics kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus einem der Gründe gemäß Punkt 13.1 erklärt werden.

13.3. Unbeschadet eventueller Schadenersatzansprüche hat BRAVE Analytics im Falle des Rücktritts Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Lieferungen oder Leistungen, sowie der im Hinblick auf den Kundenvertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen.

13.4. Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen Irrtums sowie Wegfall oder Änderung der Geschäftsgrundlage durch den Kunden ist ausgeschlossen.

14. Geistiges Eigentum

14.1. Sämtliches geistiges Eigentum – wie insbesondere Patentrechte, Know-how, Markenund sonstige Kennzeichenrechte, Geschmacks- und Gebrauchsmusterrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte – an den von einem Lieferauftrag umfassten Produkten sowie an Verbesserungen und Entwicklungen hieran, gleich welcher Art und gleich, ob eingetragen oder nicht, verbleibt beim jeweiligen Lizenzgeber.

14.2. Dem Kunden ist es untersagt, die von einem Lieferauftrag umfassten Produkte selbst nachzubauen oder nachbauen zu lassen, oder an den Produkten zu diesem Zwecke Reverse Engineering vorzunehmen. Dabei ist es gleichgültig, ob die von einem Lieferauftrag umfassten Produkte gewerblichen Schutzrechten unterliegen oder solche Schutzrechte nicht (mehr) bestehen.

14.3. Wird der Kunde von Dritten wegen einer Verletzung des geistigen Eigentums durch von einem Lieferauftrag umfasste Produkte in Anspruch genommen, hat er BRAVE Analytics hierüber unverzüglich schriftlich unter Beilage sämtlicher ihm diesbezüglich vorliegenden Informationen und Unterlagen zu benachrichtigen. BRAVE Analytics ist diesfalls nach schriftlicher Erklärung gegenüber dem Kunden berechtigt, auf eigene Kosten über die zur Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten erforderlichen Maßnahmen, gleich ob außergerichtlicher oder gerichtlicher Art, zu entscheiden und dem Kunden die hierfür erforderlichen Weisungen zu erteilen.

14.4. Der Kunde hat BRAVE Analytics über alle ihm im Rahmen seiner geschäftlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Verletzungen des geistigen Eigentums von BRAVE Analytics unverzüglich unter Beilage sämtlicher ihm diesbezüglich vorliegenden Informationen und Unterlagen zu benachrichtigen. 14.5. Der Kunde hat BRAVE Analytics bei allfälliger Inanspruchnahme durch Dritte wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund von vom Kunden an BRAVE Analytics übergebenen Dokumenten, Zeichnungen, Modellen und sonstigen Unterlagen schad- und klaglos zu halten.

15. Anwendungstechnische Beratung

Jede anwendungstechnische Beratung durch BRAVE Analytics in Wort und Schrift ist unverbindlich und befreit den Kunden nicht von der eigenen Prüfungspflicht einer Lieferung auf deren Eignung für die beabsichtigte Verwendung der Ware.

16. Fairer Wettbewerb, Handelskontrolle und Compliance

16.1. Der Kunde hat die Regeln des fairen Wettbewerbs zu beachten und BRAVE Analytics gegenüber nach Treu und Glauben zu handeln.

16.2. Der Kunde hat die US-, EU- und alle anderen geltenden Gesetze zu Wirtschaftssanktionen und Exportkontrollen einzuhalten, einschließlich der Gesetze, die vom US-Finanzministerium, dem US-Außenministerium, dem US-Handelsministerium und der Europäischen Union verwaltet und/oder durchgesetzt werden. Der Kunde hat BRAVE Analytics auf Verlangen Bestätigungen über die Einhaltung dieser Vorschriften auszuhändigen.

16.3. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen der Erfüllung seiner Verpflichtungen und/oder der Erbringung von Dienstleistungen aus diesem Vertrag keine unzulässigen Zahlungen oder sonstigen Vorteile direkt oder indirekt anzubieten, zu versprechen, zu gewähren oder zu erbitten. Der Kunde versichert, dass diese Bestimmungen für sämtliche Mitarbeiter, Funktionäre und Geschäftspartner gelten und von diesen eingehalten werden.

16.4. Der Kunde verpflichtet sich, BRAVE Analytics, seine Kunden, Handelsvertreter und/oder sonstigen Lieferanten bei Verstoß der Regeln des fairen Wettbewerbs und/oder Vertragsverletzungen jeglicher Art schad- und klaglos zu halten. Der Kunde hat sämtliche Kosten aus der Teilnahme von BRAVE Analytics an Rechtsverfahren im Zusammenhang mit dem Verstoß der Regeln des fairen Wettbewerbs und/oder Vertragsverletzungen jeglicher Art zu tragen.

17. Verjährung

Die Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Mängeln von Lieferungen von BRAVE Analytics sowie für Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegenüber BRAVE Analytics beträgt 24 Monate.

18. Erfüllungsort, Gerichtsstand und an- wendbares Recht

18.1. Der Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung ist 8010 Graz, Österreich.

18.2. Gerichtsstand ist Graz.

18.3. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist, gelten für die Auslegung der verwendeten Vertragsklauseln die INCOTERMS in der jeweils letztgültigen Fassung.

19. Geheimhaltung, Datenschutz

19.1. Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung der ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag über BRAVE Analytics oder den Gegenstand des Auftrags zur Kenntnis gelangenden Informationen, soweit sie nicht allgemein oder ihm auf anderer Weise rechtmäßig bekannt sind. Sollte sich der Kunde zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten eines Dritten bedienen, so hat er diesen Dritten vertraglich zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.

19.2. Gleiches gilt für BRAVE Analytics oder Dritte betreffende personenbezogene Daten, Informationen nach § 38 Bankwesen Gesetz [BWG] und dergleichen, die dem Kunden im Zusammenhang mit dem Auftrag von BRAVE Analytics zur Kenntnis gelangen. Der Kunde hat alle diese Informationen und Ergebnisse insbesondere vor dem Zugriff Dritter zu schützen, das Datengeheimnis nach § 6 Datenschutzgesetz [DSG] einzuhalten und seine damit befassten Mitarbeiter gleichfalls zur entsprechenden Geheimhaltung zu verpflichten.

19.3. BRAVE Analytics verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend seiner Datenschutzerklärung, die hier abgerufen werden kann: https://www.braveanalytics.eu.

20. Verschiedenes

20.1. Bei Verwendung und/oder Weiterveräußerung der Waren von BRAVE Analytics ist der Kunde für die Einhaltung von sämtlichen relevanten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften verantwortlich.

20.2. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegenüber BRAVE Analytics bedarf der ausdrücklichen und schriftlichen Zustimmung von BRAVE Analytics und ist mangels einer derartigen Zustimmung unwirksam. BRAVE Analytics ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Kundenvertrag auf ein anderes Unternehmen der BRAVE Analytics-Gruppe zu übertragen. Dem Kunden erwächst aus Anlass einer solchen Übertragung kein Kündigungsrecht.

20.3. Erklärungen und Mitteilungen von BRAVE Analytics oder dem Kunden aufgrund dieser AGB, oder des Kundenvertrages, wie Mängelrügen und dergleichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform in deutscher oder englischer Sprache. Diese gelten als bewirkt, wenn sie an die jeweils zuletzt der anderen Partei genannten Adresse erfolgten. Bei fristgebundenen Erklärungen haben diese spätestens am letzten Tag dieser Fristen bei Brave Analytics nachweislich einzugehen.

20.4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder eines Kundenvertrages ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder gesetzwidrig sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und die Geltung dieser AGB und des Kundenvertrages unberührt. Anstelle der unwirksamen, undurchsetzbaren oder gesetzwidrigen Bestimmungen gelten jene wirksamen, durchsetzbaren und gesetzeskonformen Bestimmungen als vereinbart, die den durch die unwirksamen, undurchsetzbaren oder gesetzwidrigen Bestimmungen angestrebten wirtschaftlichen Zielen möglichst nahe kommen.